G.B.S. Handelsgesellschaft mbH

Information

Vorsicht vor nicht zertifizierten Atemschutzmasken

 
Falsche Zertifikate für nicht geprüfte Masken im Umlauf!

Atemschutz ist gerade in diesen Zeiten ein sehr sensibles Thema. Die Nachfrage nach Masken ist stark gestiegen.

Grundsätzlich unterscheidet man bei den derzeit erhältlichen, geeigneten Masken zwei unterschiedliche Normenstandards:

 

EUROPÄISCHER STANDARD – MASKE EN 149:2001 / SCHUTZ-
STUFE FFP2
Zu erkennen ist eine geprüfte und zugelassene partikelfitrierende
Halbmaske der Schutzstufe FFP2 an der vierstelligen Kennzif-
fer des Prüflabors nach dem CE Zeichen (z.B. CE1234) und der
Nennung der angewandten Norm EN 149: 2001, A1: 2009 auf dem
Produkt und der Verpackung.
Unter folgendem Link der EU können Sie noch einmal zusätzlich
referenzieren, ob die Querprüfung des auf der Maske angebrach-
ten CE Zeichens (z.B. CE1234) mit der Legitimation der akkredi-
tierten Stelle (Notified Body=NB) übereinstimmt:
>> https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm

 

CHINESISCHER STANDARD GB 2626 / SCHUTZSTUFE KN 95
Zu erkennen ist eine geeignete Maske an der Prägung KN 95
(i.d.R. ohne weitere Angaben von CE). Unter folgendem Link der
„China National Accreditation Service for Conformity Assessment"
können sie noch einmal referenzieren, ob das vorliegende Zertifi-
kat von einem der 45 akkreditieren Prüfstellen ausgestellt wurde.
>> https://www.cnas.org.cn/english/photonews/03/902316.shtml
Es gibt in China einige hundert Prüfstellen, doch nur die explizit in
der Liste aufgeführten Institutionen sind berechtigt, die Eignung
der Maske für den europäischen Raum mit einem Zertifikat zu
attestieren.

LEIDER TAUCHEN DERZEIT IMMER MEHR MASKEN AUF, DIE WEDER KORREKT GEKENNZEICHNET NOCH ORDNUNGSGEMÄSS NACH EU-VORSCHRIFTEN GEPRÜFT UND ZUGELASSEN SIND.
AUS AKTUELLEM ANLASS MÖCHTEN WIR SIE ÜBER DIE GEFAHREN VON NICHT GEPRÜFTEN, NICHT ZERTIFIZIERTEN ATEMSCHUTZMASKEN INFORMIEREN UND WARNEN SIE HIERMIT AUSDRÜCKLICH VOR DER VERWENDUNG SOLCHER MASKEN, DIE NICHT DEN OBEN AUFGEFÜHRTEN STANDARDS ENTSPRECHEN

 

 

Das hier abgebildete „Zertifikat" und ähnliche der italienischen Prüfstelle ECM Ente
Certificazione Macchine (EU-Nummer 1282) „überschwemmen" zurzeit den europäi-
schen Markt. Das Problem ist, dass ECM keine Zulassung zur Prüfung von Persönlichen
Schutzausrüstungen (PSA) besitzt, sondern (unter anderem) nur Medizinprodukte testen
darf. Diese Bescheinigungen täuschen allerdings vor, dass die benannten Produkte
nach der Norm EN 149 für filtrierende Halbmasken in Übereinstimmung mit der europä-
ischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 getestet und für konform erklärt werden.

Worauf müssen Sie als Einkäufer oder Endverbraucher also bei der Auswahl der
Masken achten?

• Auf Verkaufspackung und Maske muss die CE-Kennzeichnung ersichtlich sein
   (CE0000).
• Nennung der Norm EN 149:2001, A1:2009 und der entsprechenden Schutzstufe auf
   Maske und Verkaufsverpackung z.B. FFP2 NR (not reusable, also nicht wiederver-
   wendbar) oder R (reusable, also wiederverwendbar)
• Der Verkaufsverpackung liegt eine Anwendungsinformation bei.
• EG-Konformitätserklärung
• Baumusterprüfung der Zulassungstelle
• Technisches Datenblatt

Besonders bei vermeintlich sehr günstigen Masken lohnt sich ein genauer Blick zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter/Kol-
legen. Die niedrigen Preise sind oftmals nur möglich, weil Prüf- und Zertifizierungsverfahren bewusst umgangen wurden. Wir empfehlen
Ihnen daher nur zugelassene Masken EN149/FFP2 oder GB2626/KN95 zu verwenden.
Weitere Informationen vom VTH VERBAND TECHNISCHER HANDEL E.V. unter
>> https://www.sifa-sibe.de/aktuelles/achtung-gefaelschte-zertifikate-fuer-atemschutzmasken/

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