G.B.S. Handelsgesellschaft mbH

Wasserrettung

Rettungswesten

Eine Rettungsweste unterliegt der PSA-Richtline der EU 89/686/EWG, dem Gerätesicherheitsgestz und der Produkthaftung des Herstellers. Bei aufblasbaren Rettungswesten muss eine Wartung innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden. Jährlich ist eine Sichtprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung durchzufüren. Das Wartungsintervall kann bei starker Nutzung und hohem Verschließ auch verkürzt werden.

Die Wartung von Rettungswesten darf nur von autorisierten Wartungsstationen oder direkt vom Hersteller durchgeführt werden. Eine Wartung der Rettungswesten umfasst folgende Tätigkeiten:

  • einen 16- stündigen Dichtigkeitstest des aufgeblasenen Auftriebkörpers
  • eine Wasserprüfung der Auslöseautomatik
  • eine Prüfung der Handauslösung
  • die Prüfung des Mundventils
  • das Einsatzen einer neunen Automatiktablette
  • das Einsetzen neuer Dichtungen
  • die Kontrolle der Kohlendioxidpatrone
  • die Prüfung der Verbindungsnähte und der beschläge
  • Serviceplakette und Prüfbericht
Überlebensanzüge

Bei Eisunfällen und Wasserrettung bei niedrigen Temaparturen ist schnelle Hilfe für den Verunglückten notwendig, um lebensgefährliche Unterkührung und Ertrinken zu verhindern.
Der Retter wird durch den Anzug vor Nässe und Kälte geschützet; dieser wird über der mormalen Oberbekleidung getragen. Um sicherzustellen, dass der Anzug voll funktionstüchtig uns einsatzbereit ist, wird eine jährliche Überprüfung gemäß DGUV-Grundsatz 112-201 sowie BGV A1 und SOLAS vorgeschrieben.

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